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Infrarot-A-Strahlung – eine sichere Anwendung

Was du über Rotlicht & Nahinfrarot wissen solltest

Du nutzt Rotlicht oder denkst darüber nach? Dann bist du nicht allein. Viele integrieren Nahinfrarot-Licht (IR-A) ganz bewusst in ihren Alltag – als Lichtzeit am Abend, zur Entspannung oder einfach als feste Routine. Und ja, manchmal taucht die Frage auf: Ist das auch sicher für die Augen?

Die kurze Antwort: Ja – wenn du ein paar einfache Dinge beachtest. Genau darum geht’s in diesem Artikel.

Was ist IR-A eigentlich?

IR-A steht für Infrarot-A-Strahlung. Sie beginnt direkt hinter dem sichtbaren roten Licht – etwa ab 700 nm – und reicht bis 1400 nm. Du siehst sie nicht, aber du kannst sie als angenehme Wärme spüren. Und das Beste: IR-A enthält keine UV-Strahlung.

Frau mit abgewandtem Blick im Rotlicht

Und was ist mit den Augen?

Solange du nicht direkt ins Licht schaust, ist alles gut. IR-A gilt bei sachgemäßer Anwendung als sicher – wenn du ein paar einfache Regeln einhältst:

  • Abstand halten: 20–50 cm reichen aus
  • Blick abwenden: Augen schließen oder bewusst zur Seite schauen
  • Dauer: 10–20 Minuten pro Sitzung sind ein guter Rahmen
  • Optional: Wer besonders empfindlich ist, kann eine Schutzbrille nutzen

Warum das funktioniert

IR-A ist zwar unsichtbar, aber nicht gefährlich – solange du sie nicht direkt und dauerhaft auf das Auge richtest. Abstand, Dauer und Blickrichtung machen den Unterschied. Genau deshalb nutzen viele Menschen Rotlicht ganz selbstverständlich zuhause – ohne Aufwand, ohne Unsicherheit.

Dein Lichtmoment zuhause

Positioniere dein Gerät stabil. Lehn dich zurück. Und lass das Licht wirken – ohne Bildschirm, ohne Ablenkung. Einfach du und dein Moment. So wird aus Infrarot keine Technikfrage, sondern ein fester Teil deiner Alltagsroutine.

Fazit

Wenn du Abstand hältst und nicht direkt reinschaust, ist IR-A-Licht ein sicherer Begleiter für deine Lichtzeit. Kein Aufwand – aber ein klarer Effekt: Ruhe. Wärme. Fokus. Mehr braucht es nicht.

Hinweis:
Inhalte und Produkte auf lichtstark.pro dienen der Förderung des allgemeinen Wohlbefindens. Sie ersetzen keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung.

Unsere Geräte sind in der EU keine Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 und ausschließlich für nichtmedizinische Anwendungen vorgesehen.
Quellen (Auswahl):
– Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): www.bfs.de
– ICNIRP (2013): Guidelines on Limits of Exposure to Incoherent Visible and Infrared Radiation (www.icnirp.org)
– Moon et al. (2020): Effects of Infrared Radiation on Ocular and Skin Tissues. Photochem Photobiol Sci. DOI: 10.1039/C9PP00404F